Lückenindikationen („geringfügige Verwendung“) im Pflanzenschutz sind Anwendungsgebiete von geringfügigem Umfang für die es keine oder nur eingeschränkte Bekämpfungsverfahren- und lösungen gibt. Es geht dabei um die Bekämpfung von Pilzkrankheiten, Schädlingen und Unkräutern (Indikationslücken), die bei landwirtschaftlichen Nutzpflanzen im Acker, Gemüse, Obst, Wein, Hopfen und auch bei Zierpflanzen die Pflanzengesundheit beeinflussen und große wirtschaftliche Probleme verursachen. Es handelt sich hier um jene Kulturpflanzen, die eine Anbaufläche von bis 10.000 ha nicht überschreiten bzw. bei großen Kulturen um die Behandlung von außergewöhnlichen Schaderregern.
Die Steuerungsgruppe wurde im Juni 2016 gegründet und organisiert regelmäßig Sitzungen, bespricht und informiert ausführlich über die aktuelle Situation, den Stand der Bearbeitung der Lücken in Österreich. Mitglieder sind Vertreter des BAES, des BMNT, der Landwirtschaftskammern sowie Vertreter der IGP und einzelner Anbauverbände. Sie bietet Unterstützung bei Versuchen und Anträgen, macht Koordinationstätigkeit, stellt Kontakte zur deutschen BLAG-Lückenindikationen und EU-Gremien her.
DI Hubert Köppl
Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz,
Tel.: +43 50 6902 DW 1412
E-Mail: hubert.koeppl@lk-ooe.at
Zuständigkeit national:
Zuständigkeit international:
Wolfgang Kastenhuber, BSc
Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien
Tel.: +43 1 53441 DW 8536
E-Mail: w.kastenhuber@lk-oe.at
Zuständigkeit national:
Zuständigkeit international:
Ing. Andreas Felber
Landwirtschaftskammer NÖ
Wiener Straße 64,
3100 St. Pölten
Tel: +43 5 0259 DW 22407
E-Mail: andreas.felber@lk-noe.at
Zuständigkeit national:
Ansprechpartner für Anliegen bezüglich Lückenindikationen im Gemüsebau
Zuständigkeit international:
Dipl.-Päd.-Ing. Manfred Wiesenhofer
Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3, 8011 Graz
Tel.: +43 316 8050 DW 1503
E-Mail: m.wiesenhofer@lk-steiermark.at
Zuständigkeit national:
Ansprechpartner für Anliegen bezüglich Lückenindikationen im Obstbau
Ansprechpartner bezüglich Notfallzulassungen im Obstbau
Information anderer Obstbaustakeholder über mögliche PSM-Zulassungen
Zuständigkeit international:
Zusammenarbeit mit der BLAG UAK Obstbau
Ing. Mario Almesberger
Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 2682 702 DW 654
E-Mail: mario.almesberger@lk-bgld.at
Zuständigkeit national:
Zuständigkeit international:
DI Sebastian Baier
AGES Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit
Institut für Pflanzenschutzmittel
Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien
Tel.: 43 (0) 50 555 0
E-Mail: Pflanzenschutzmittel@ages.at
Zuständigkeit national:
Zuständigkeit international:
DI Peter Windegger
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sektion II - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Abteilung II/5 - Pflanzliche Produkte
Stubenring 12, 1010 Wien
Tel.: +43 1 71100 602719
E-Mail: peter.windegger@bml.gv.at
Zuständigkeit national:
Zuständigkeit international:
DI Dr. Josef Wasner
Landwirtschaftskammer NÖ
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
Tel.: +43 50 259 DW 22134
E-Mail: josef.wasner@lk-noe.at
Zuständigkeit national:
DI Alya Badawi
Vertreterin der IGP
Bayer Austria GesmbH, Division Crop Science
Am Europlatz 1
1120 Wien
alya.badawi@bayer.com
Zuständigkeit national:
DI Marlies Zahaurek
Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Österreichischen Gärtner, LK Österreich
Schauflergasse 6
1015 Wien
m.zahaurek@lk-oe.at
Telefon: 01/53441-8559
Polona Globočnik, BSc, BSc
Geschäftsführerin des Bundesgemüsebauverbandes und des Österreichischen Braunchenverbandes für Obst und Gemüse, LK Österreich
Schauflergasse 6
1010 Wien
Telefon: 01/53441-8556
Clemens Hurt, LL.B. LL.M
Bundesamt für Ernährungssicherheit, Abteilung Rechtsdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
050 555-0
DI Andreas Achleitner
LK Steiermark, Referat Pflanzenbau
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
Telefon: 0316 8050 1338
Christoph Firmberger, M.A.,
Fachexperte
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
050 555-0
Das Thema Lückenindikationen wurde in der ÖAIP regelmäßig behandelt, ein Arbeitskreis Lückenindikation wurde 2005 eingerichtet und später in Arbeitskreis Pflanzenschutzmittelanwendung umbenannt.
Die Tätigkeit des Arbeitskreises bei der Schließung von Indikationslücken besteht im Wesentlichen in der Koordinierung, Erfassung und Bündelung der offenen Probleme in Österreich, der gemeinsamen Suche mit den Interessierten nach Lösungsmöglichkeiten, erforderlichenfalls und nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mitteln in der Durchführung von Pflanzenschutzmittelversuchen, im Datenaustausch über Versuchsdaten (insbesondere mit Behörden, Versuchsanstellern und Arbeitskreisen in Deutschland) sowie gegebenenfalls in der Beantragung der Ausweitung des Geltungsbereiches von Pflanzenschutzmittel-zulassungen auf geringfügige Verwendungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
Jährlich werden die Listen der bereits in Österreich geschlossenen und offenen Lücken in den Arbeitskreissitzungen präsentiert.
Die aktuellen Lückenindikationen sind im Amtlichen Pflanzenschutzmittelregister abrufbar. Hier gelangen Sie zur Anleitung für Suchfunkton.
Im Jahr 2015 wurde auf europäische Ebene die EU-Koordinationsstelle (MUCF: Minor Uses Coordination Facility) für Lückenindikationen (Minor uses) die die Arbeiten der EU-Mitgliedstaaten zum gemeinsamen Schließen der Lückenindikationen in den Mitgliedstatten koordiniert, unterstütz und begleitet, gegründet: www.minoruses.eu.
Die Stelle arbeitet eng mit den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen und ist bei der Europäische und Mediterranen Pflanzenschutz Organisation (EPPO: European and Mediterranean Plant Protection Organization) in Paris stationiert. Die Datenbank wurde eingerichtet, um die EU-Mitgliedstaaten zu ermutigen, wichtige nationale Informationen zu erstellen. zu melden und sie an einer Stelle in englischer Sprache anzubieten. Darüber hinaus werden Informationen für Registrierungen gemäß Artikel 40 und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bereitgestellt. Bei regelmäßigen Meetings, die die Koordinationsstelle organisiert, werden gemeinsam, mit den entsprechenden Vertretern der Mitgliedstaaten, die problematischen Lücken besprochen. Die Mitgliedstaaten einigen sich auf die Durchführung von gemeinsamen Projekten, die die Schließung dieser Lücken erleichtern und ermöglichen.
Alle Aktivitäten und Projekte die bereits abgeschlossen wurden und jene die in Entwicklung sind, sind auf EUMUDA (European Minor Uses Database) abrufbar.
EU MINOR USES COORDINATION FACILITY
https://www.minoruses.eu/mucf/newsletters