Unsere Ziele

 

Ziele des Vereins „Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz“

Neben den in den Statuten bereits dargestellten Vereinszielen und Aufgaben lassen sich nachfolgend grundsätzliche Bemühungen festmachen. Zunächst einmal will die ÖAIP, wie der Name schon sagt, Bezug nehmen auf das Gedankengut des integrieren Pflanzenschutzes.

Die Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Schadorganismen sollte neben anderen Optionen insbesondere wie folgt erreicht oder unterstützt werden: - Fruchtfolge; - Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren (z. B. Unkrautbekämpfung im abgesetzten Saatbett vor der Saat/ Pflanzung, Aussaattermine und -dichte, Untersaat, konservierende Bodenbearbeitung, Schnitt und Direktsaat); - gegebenenfalls Verwendung resistenter/toleranter Sorten und von Standardsaat und -pflanzgut bzw. zertifiziertem Saat -und Pflanzgut; - Anwendung ausgewogener Dünge-, Kalkungs- und Bewässerungs-/Drainageverfahren; - Vorbeugung gegen die Ausbreitung von Schadorganismen durch Hygienemaßnahmen (z. B. durch regelmäßiges Reinigen der Maschinen und Geräte); - Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen, z. B. durch geeignete Pflanzenschutzmaßnahmen oder die Nutzung ökologischer Infrastrukturen innerhalb und außerhalb der Anbau- oder Produktionsflächen.

Schadorganismen müssen mit geeigneten Methoden und Instrumenten, sofern solche zur Verfügung stehen, überwacht werden. Zu diesen geeigneten Instrumenten sind unter anderem Beobachtungen vor Ort und Systeme für wissenschaftlich begründete Warnungen, Voraussagen und Frühdiagnosen, sofern dies möglich ist, sowie die Einholung von Ratschlägen beruflich qualifizierter Berater zu zählen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung muss der berufliche Verwender entscheiden, ob und wann er Pflanzenschutzmaßnahmen anwenden will. Solide und wissenschaftlich begründete Schwellenwerte sind wesentliche Komponenten der Entscheidungsfindung. Bei der Entscheidung über eine Behandlung gegen Schadorganismen sind wenn möglich die für die betroffene Region, die spezifischen Gebiete, die Kulturpflanzen und die besonderen klimatischen Bedingungen festgelegten Schwellenwerte zu berücksichtigen.

Nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen Methoden zu geben, wenn sich mit ihnen ein zufrieden stellendes Ergebnis bei der Bekämpfung von Schädlingen erzielen lässt.

Die eingesetzten Pestizide müssen so weit zielartenspezifisch wie möglich sein und die geringsten Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben.

Der berufliche Verwender sollte die Verwendung von Pestiziden und andere Bekämpfungsmethoden auf das notwendige Maß begrenzen (z. B. durch Verringerung der Aufwandmenge, verringerte Anwendungshäufigkeit oder Teilflächenanwendung), wobei er berücksichtigen muss, dass die Höhe des Risikos für die Vegetation akzeptabel sein muss und das Risiko der Entwicklung von Resistenzen in den Schadorganismenpopulationen nicht erhöht werden darf.

Wenn ein Risiko der Resistenz gegen Pflanzenschutzmaßnahmen bekannt ist und der Umfang des Befalls mit Schadorganismen wiederholte Pestizidanwendungen auf die Pflanzen erforderlich macht, sind verfügbare Resistenzvermeidungsstrategien anzuwenden, um die Wirksamkeit der Produkte zu erhalten. Dazu kann die Verwendung verschiedener Pestizide mit unterschiedlichen Wirkungsweisen gehören.

Der berufliche Verwender muss auf der Grundlage der Aufzeichnungen über Pestizidanwendungen und der Überwachung von Schadorganismen den Erfolg der angewandten Pflanzenschutzmaßnahmen überprüfen. DE 24.11.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/85

  • Anbau und Aussaat von weitestgehend resistenten und widerstandsfähigen Sorten in Verbindung mit einer ausgewogenen Fruchtfolge und Bodenpflege
     
  • Definition von, sowie Risikomanagement bei Krankheiten und Schädlingen
     
  • Einhalten des Schadschwellenprinzips bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
     
  • Verwenden von Prognosemodellen und Warndiensteinrichtungen in der Schädlingsbekämpfung
     
  • Durchführen von laufenden Monitorings und Kontrollen von Pflanzenbeständen mit dem Ziele, das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen rechtzeitig zu erkennen
     
  • Ausarbeiten von anbau- und umwelttauglichen Bekämpfungsstrategien unter Berücksichtigung von geltenden staatlichen Umweltprogrammen
     
  • Zielgerichteter an den geltenden Gesetzen orientierter Pflanzenschutzmitteleinsatz
     
  • Förderung von Dokumentationen und Aufzeichnungsmodellen, die zur Nachvollziehbarkeit von Pflanzenschutzmaßnahmen dienen
     
  • Breit angelegte hochwertige Fachberatung zum integrierten Pflanzenschutz
     
  • Vergabe von Qualitätszertifikaten für Pflanzenschutzgeräte
     
  • Durchführung von Versuchen zum Schließen von Indikationslücken und deren Beantragung
     
  • Führung von öffentlichen Diskussionen zu Pflanzenschutzthemen und die objektive Darstellung dieser
     
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung einer  integrierten Landbewirtschaftung.